„Ein arbeitender Haushalt muss mehr verdienen als ein Haushalt, der ausschließlich von Sozialleistungen lebt“: Jean-Pierre Farandou stellt die Grundprinzipien der einheitlichen Solidaritätsbeihilfe vor.

Eine eigens dafür eingerichtete Plattform für den Zugang zu Ressourcen und Unterstützung.

Jean-Pierre Farandou erklärte, dass jeder Haushalt sein Einkommen und die Höhe der erhaltenen Unterstützung über eine spezielle Plattform einsehen kann. Er erläuterte jedoch nicht, wie dieses Referenzsozialeinkommen berechnet wird, das sich vom Referenzsteuereinkommen, das in anderen Verwaltungsverfahren verwendet wird, unterscheidet.

Ab dem 1. Februar 2024 wird der „Netto-Sozialversicherungsbetrag“ auf Gehaltsabrechnungen und Leistungsbescheiden ausgewiesen. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Meldungen an den CAF (Familienleistungsfonds) bezüglich der Aktivitätsprämie und des RSA (Einkommen aus aktiver Solidarität). Er unterscheidet sich vom „steuerpflichtigen Nettobetrag“, der zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen wird. Die zukünftige Plattform würde somit die Ermittlungsmöglichkeiten der Regierung erweitern.

Eine Reform, die die berufliche Tätigkeit betont

Der Minister erwähnte auch das erklärte Ziel des Projekts: die Stärkung der Beschäftigungsanreize. Er bekräftigte, dass unter sonst gleichen Bedingungen „ein Haushalt mit einer erwerbstätigen Person mehr erhalten sollte als ein Haushalt, der ausschließlich von Sozialleistungen lebt“. Dieser bereits in früheren Mitteilungen erwähnte Ansatz löst unter den konsultierten Organisationen Diskussionen aus; einige von ihnen fordern eine genaue Bewertung seiner Auswirkungen auf die Praxis.

Vorläufige Analysen von Parlamentariern

Bereits im Juli bekräftigten die für die Beratung des Gesetzentwurfs zuständigen Abgeordneten, dass diese einheitliche Sozialleistung keine vollständige Konsolidierung der Leistungen, sondern lediglich eine Standardisierung der Berechnungsregeln und eine Anpassung der Leistungsskala bedeuten würde. Den vorgelegten Szenarien zufolge könnte die Reform zu einer Senkung der Armutsquote um 0,6 bis 1,1 Prozentpunkte führen.

Die Abgeordneten betonten jedoch, dass sichergestellt werden müsse, dass kein einkommensschwacher Haushalt nach der Reform einen Rückgang seines Lebensstandards erleide, unabhängig davon, ob erwerbstätig sei oder nicht. Sie forderten außerdem eine gründliche Bewertung der spezifischen Auswirkungen auf die Zielgruppen.

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